Rettungsdienstgesetz: Ehrenamt kommt mit der neuen Regelung unter die Räder

Die Kreise können sich auf Grundlage des neuen Gesetzes nun entscheiden, ob sie selbst oder ein Anbieter den Rettungsdienst leisten. Der Vorschlag von SPD und SSW, dass Träger des Katastrophenschutzes wie DRK, Johanniter, ASB und Malteser bei einer Fremdvergabe der Kreise bevorzugt werden dürfen, wurde von den Regierungsfraktionen zurückgewiesen.

Bernd Heinemann Bild: Michael August

Zur Verabschiedung des Rettungsdienstgesetzes erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernd Heinemann:
„Die Kreise können sich auf Grundlage des neuen Gesetzes nun entscheiden, ob sie selbst oder ein Anbieter den Rettungsdienst leisten. Der Vorschlag von SPD und SSW, dass Träger des Katastrophenschutzes wie DRK, Johanniter, ASB und Malteser bei einer Fremdvergabe der Kreise bevorzugt werden dürfen, wurde von den Regierungsfraktionen zurückgewiesen. Und das, obwohl das europäische Recht die Berücksichtigung des Katastrophenschutzes zulässt. Damit geraten die vielen Ehrenamtlichen in diesen Organisationen ins Hintertreffen, wenn private Träger die Vergabekriterien von Großschadensereignissen erfüllen und billiger sind. Das Ehrenamt kommt mit der neuen Regelung völlig unter die Räder.“

 

Bernd Heinemann