
Dazu erklärt die Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende, Dr. Cornelia Östreich: „Einerseits gibt es durch die Gesetzesreform, die vor zwei Jahren zum §177 StGB vorgenommen wurde, nun ein geschärftes Bewusstsein dafür, welche Formen sexuellen Verhaltens okay sind – und welche eben nicht. Wurde zuvor vielfach mit einer ‚Grauzone‘ argumentiert, um Übergriffe zu beschönigen (in dem Stil: Wenn eine Frau ‚Nein‘ sagt, meint sie es vermutlich nicht so), ist das heute kaum noch denkbar. Zwischen #aufschrei und der Rezeption von #metoo in Deutschland lagen eben nicht nur ein paar Jahre und der Unterschied der Anlässe, sondern auch ein geändertes Rechtsverständnis“, resümiert die AsF-Vorsitzende.
Dies müsse jedoch noch zuverlässiger in Alltagskultur umgesetzt werden. Dass es daran auch in anderen Ländern mangele, zeige ein Urteil wie in Irland, wo ein Freispruch in einem Vergewaltigungsprozess „argumentativ“ damit begründet wurde, welche Art von Unterwäsche das Opfer trug. „Die massiven Proteste unter der Parole #ThisIsNotConsent zeigen jedoch, dass sich Frauen solche Unterstellungen immer weniger gefallen lassen“, so Östreich.
Auf der anderen Seite werde Beziehungsgewalt weiterhin oft nach dem Muster beurteilt: „Warum hat sie sich mit ihm eingelassen?“ Und hier sei leider zu sehen, dass die Zahlen – nach der jüngsten Veröffentlichung des Bundeskriminalamts – mindestens stabil bleiben oder sogar gestiegen sind: Weiterhin erlitten ein Viertel bis ein Drittel aller Frauen Gewalt in Partnerschaften; weiterhin betrage das Verhältnis Frauen:Männer bei häuslicher Gewalt 4:1, weiterhin werde alle zwei bis drei Tage eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner umgebracht.
„Hierzu verharmlosend ‚Familiendrama‘ zu sagen, ist völlig unangebracht“, meinen die Sozialdemokratinnen. Femizid bzw. Feminizid (für die gezielte Tötung einer Frau) müsse es stattdessen heißen. Diese Begriffe stehen für ein weltweites Problem – und könnten folglich auch mehr Solidarität unter Frauen weltweit bewirken.
„Für Gewalt aufgrund des Geschlechts sind weder individuelle ‚Entschuldigungen‘ noch angebliche Begründungen mit einer ‚anderen Kultur‘ zu akzeptieren“, betonen Östreich und die AsF Schleswig-Holstein.