Öffentlich-rechtlicher Rundfunk weiter gestärkt

Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu dem 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag bestätigt die Rechtmäßigkeit dieses Beitrages.

Bild: StockSnap (Pixabay)

 

„Dieses Urteil stärkt die Stellung des öffentlichen Rundfunks sowie die Presse- und Meinungsfreiheit!“

 

 

 

Stefan Weber

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Rundfunkbeiträgen in Deutschland erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Weber:

„Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu dem 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag bestätigt die Rechtmäßigkeit dieses Beitrages. Es handelt sich nicht um unerlaubte staatliche Beihilfe. Dieses Urteil stärkt die Stellung des öffentlichen Rundfunks sowie die Presse- und Meinungsfreiheit, für die unsere öffentlichen Rundfunkanstalten stehen.“