B24: Die Meinung unseres stellv. OV-Vorsitzenden

Es ist die Pflicht der Gemeindevertretung, B-Pläne im Interesse der Allgemeinheit, nicht eines Investors, zu erstellen.

Das ist die Reaktion unseres stellvertretenden Ortsvereinsvorsitzenden auf den Bericht in den Kieler Nachrichten vom 2. Juli 2022:

Sehr geehrte Frau von Schmidt!

Vielen Dank für Ihren ausführlichen Bericht, der die unterschiedlichen Standpunkte der Parteien darstellt und auch das zukünftige Framing von WiR und CDU deutlich macht: „… dass Partikularinteressen der SPD über das Gemeinwohl der Gemeinde gestellt werden“, so Herr Gabrys.
Wer die Entstehungsgeschichte dieser Bebauung verfolgt hat, muss sich verwundert die Augen reiben und feststellen, dass hier ganz bewusst die trumpsche Masche angewandt wird: Einfach mal die Tatsachen verdrehen und dann als die einzig richtige Wahrheit behaupten.
Zur Klarstellung: Es ist die Pflicht der Gemeindevertreter:innen, Bebauungspläne zu erstellen, die in erster Linie der Allgemeinheit nutzen. Der Einzige, der mit diesen wahrlich nicht unzumutbaren Forderungen der Gemeinde immer wieder mal, auch trotz vorheriger Absprachen, nicht einverstanden war und so den Genehmigungsprozess unnötig in die Länge gezogen hat, ist der Investor selber gewesen.
Aber nun haben wir ja ein Ergebnis, so wie sich der Investor es gewünscht hat, also kein Gemeinwohl. Vielleicht werden auch gar keine Gasheizungen mehr eingebaut, wenn Herr Kühl (WiR) – GWU-Vorstandsmitglied – ein gutes Wort beim Investor einlegt. Warum man allerdings trotzdem noch einmal nachtreten muss, kann ich mir nur mit der bevorstehenden Kommunalwahl erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Georg