Dieser Antrag steht auf der Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretung am 5.12.2022:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion beantragt, in der nächsten Gemeindevertretersitzung folgenden Tagesordnungspunkt aufzunehmen:
Erstellung eines Wärmekonzepts für die Gemeinde
Begründung:
Kommunale Wärmepläne sind Herausforderung und große Chance zugleich: Die Kommunen haben damit die Möglichkeit, ihre Wärmeversorgung zukunftsfähig aufzustellen und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der Großteil der Wärme wird noch immer durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe erzeugt. Das zeigt ganz klar: Der Handlungsbedarf ist enorm. Das Landesziel eines treibhausgasneutralen Gebäudebestands bis 2045 lässt sich nur durch einen deutlich höheren Anteil Erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch sowie durch energieeffizientere Gebäude erreichen. Die Wärme- und Kälteversorgung der Gemeinden in Schleswig-Holstein sollte zukünftig ausschließlich auf Basis Erneuerbarer Energien und Abwärme erfolgen.
Um für jedes Vorhaben die jeweils passende und wirtschaftlichste Variante zu finden, müssen zunächst die Rahmenbedingungen möglicher Wärmequellen und -senken bekannt sein. Dies verlangt eine systematische und langfristige Wärme- und Kälteplanung auf kommunaler Ebene.
Das Land Schleswig-Holstein gibt mit der kommunalen Wärme- und Kälteplanung den Gemeinden einen Rahmen vor, der den Weg in ein treibhausgasneutrales Wärmesystem ebnen soll. Ein wesentliches Ziel ist es, klimafreundliche Wärmenetze und dezentrale Erzeugungsanlagen in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine Strategie für die Identifikation und Entwicklung von Flächen zur Wärme- und Kälteerzeugung mit Erneuerbaren Energien sowie zur Entwicklung von Wärme- und Kältenetzen. Die kommunale Wärme- und
Kälteplanung umfasst dabei das gesamte Gemeindegebiet. Bei dem tiefgreifenden Strukturwandel der Wärmewende stellt die kommunale Wärmeplanung einen zentralen Baustein dar. Sie ist dabei als integraler und eigenständiger Teil der kommunalen Energieleitplanung zu verstehen. Diese versetzt die Gemeinden auch in die Lage, die Klimaschutzziele für den Wärme- und Kältesektor für die Bewohnerinnen und Bewohner, Eigentümerinnen und Eigentümer, Gewerbe, Handel und Industrie insgesamt möglichst kostengünstig und sozialverträglich zu erreichen.
Die „Energie- und Klimaschutzinitiative“ (EKI) des Landes Schleswig-Holstein wird die Umsetzung der Energiewende, insbesondere mit Blick auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien, auf kommunaler Ebene als Maßnahme der Strukturfondsförderung im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützen. Ziel der Initiative ist die Information und Beratung kommunaler Akteure wie z.B. Kommunalverwaltungen, um u. a. mit Hilfe von Fördermitteln die eigenständige Umsetzung konkreter Klimaschutz- und Energiewendemaßnahmen vorzubereiten.
Auf Basis eines übergeordneten Wärmeplans kann die Gemeinde sinnvolle ortsteil- oder gebäudebezogene Teilmaßnahmen identifizieren, die gesamtkonzeptionell die Entwicklung einer nachhaltigen Wärmeversorgung in der Gemeinde unterstützen
(vgl. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/energie-klimaschutz).